Fragen & Antworten zu Gasumlagen und zur Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas

Der russische Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft. Eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmenge von russischen Lieferanten nach Deutschland ist bereits eingetreten, teils sind die Lieferungen sogar gestoppt. In der Folge kommt es immer häufiger dazu, dass Gasimporteure für die fehlenden Mengen am Markt Ersatz beschaffen müssen. Dies ist nur zu wesentlich höheren Kosten möglich.

Kurz vor ihrem geplanten Inkrafttreten am 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Gasbeschaffungsumlage gekippt. Wir werden diese Umlage deshalb nicht erheben.

Der Preis für die Kilowattstunde Gas hat einen CO2-Steueranteil. Diese Steuer erhöht sich seit 2021 jedes Jahr von 25 Euro pro Tonne auf einen geplanten Wert in 2026 von 55 bis 65 Euro pro Tonne Erdgas.

Unser Rechenbeispiel Beethoven-Gas, Vertrag vom 15.10.2021

CO2-Steueranteil seit 01.01.2021 = 0,455 Cent/kWh
Ihr Arbeitspreis beträgt 5,54 Cent/kWh netto – 6,59 Cent/kWh brutto

CO2-Steueranteil ab 01.01.2022 = 0,546 Cent/kWh
Ihr Arbeitspreis beträgt 5,648 Cent/kWh netto – 6,721 Cent/kWh brutto

Wir halten unser Wort und garantieren Ihren Gaspreis. Nicht eingeschlossen sind gesetzlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern oder Umlagen. So werden wir auch die anstehende Senkung der Mehrwertsteuer für Gas wie von der Regierung beschlossen an Sie weitergeben. Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen können Sie hier noch einmal nachlesen.

Bei den Preisanpassungen für Gas zum 1. Juni 2022 haben wir für Sie die Initiative ergriffen und Ihren Abschlag angepasst. Nach dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und der Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas reduzieren wir Ihre monatliche Vorauszahlung. Sie erhalten einen angepassten Abschlagsplan. Dennoch empfehlen wir Ihnen, den Abschlag selbst im Blick zu behalten und bei Bedarf wieder auf die aktuelle Höhe anzupassen, um einer möglichen Nachzahlung vorzubeugen.

Bis 2025 soll die CO2-Steuer bei Erdgas auf insgesamt 1,3 ct steigen.

Brennstoff 2021 2025
Diesel 8 ct pro Liter 17,6 ct pro Liter
Benzin 7 ct pro Liter 15,4 ct pro Liter
Heizöl 8 ct pro Liter 17,4 ct pro Liter
Erdgas 0,5 ct pro Kilowattstunde 1,3 ct pro Kilowattstunde

 

Die Speicherumlage für das Füllen der Gasspeicher wurde auf 0,059 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.

Die Speicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Die Kosten, die dadurch entstehen, sollen über die Speicherumlage finanziert werden. Die Geltungsdauer der Umlage wurde auf einen Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2025 festgelegt, wobei die Höhe der Umlage in regelmäßigen Abständen neu ermittelt und rechtzeitig kommuniziert wird.

Die Bilanzierungsumlage liegt künftig bei 0,57 Cent pro Kilowattstunde.

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig. Die Ein- und Ausspeisung im Gasnetz muss stets im Gleichgewicht gehalten werden. Für diesen Ausgleich muss entsprechend Energie gekauft oder verkauft werden. Falls die prognostizierten Kosten der Gaszukäufe die zu erwartenden Einnahmen der Gasverkäufe übersteigen, wird die Bilanzierungsumlage erhoben. Diese wird jeweils zum 1.10 eines jeden Jahres für einen Zeitraum von zwölf Monaten angepasst und veröffentlicht.

Für den Zeitraum 1.10.2022 bis 30.09.2023 beträgt die Bilanzierungsumlage 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. Im Vorjahreszeitraum lag der Wert bei 0 Cent pro Kilowattstunde.

Wir werden die Gasspeicher- und Bilanzierungsumlage ab 1. November weitergeben. Die Grundlage für die Umlagen hat der Staat durch die Gesetzgebung festgelegt. Die tatsächliche Höhe wird dann von der Trading Hub Europe (THE) nach Vorgaben des Gesetzgebers kalkuliert. Der Prozess kann von SWB Energie und Wasser sowie allen anderen Energieversorgern nicht beeinflusst werden. Die Kosten, die durch die Umlagen entstehen, werden in der Preisgestaltung bei allen Gastarifen berücksichtigt. Eine Ausnahme bildet die Bilanzierungsumlage: Diese wird bei Festpreisverträgen nur in neuen Verträgen berücksichtigt.

Die Gasspeicherumlage wird als neue Umlage auch an Festpreiskunden weitergegeben.

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch abzusenken und so für finanzielle Entlastung zu sorgen. Bis Ende März 2024 beträgt die Mehrwertsteuer statt 19 Prozent nur noch 7 Prozent. Für unsere Kundinnen und Kunden sinkt die Mehrwertsteuer rückwirkend zum 1. Oktober 2022.