Fragen & Antworten zu Gaspreisen

Der Energiemarkt ist im stetigen Wandel. Besonders in der Gasversorgung gab es rückblickend viel Bewegung. Umlagen wurden erhoben und Steuern sind zeitweise gesenkt. Hier finden Sie alle Informationen zur Preisentwicklung im Überblick.

Wir halten unser Wort und garantieren Ihren Gaspreis. Nicht eingeschlossen sind gesetzlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern oder Umlagen. So werden wir auch die anstehende Senkung der Mehrwertsteuer für Gas wie von der Regierung beschlossen an Sie weitergeben. Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen können Sie hier noch einmal nachlesen.

Der Preis für die Kilowattstunde Gas hat einen CO2-Steueranteil. Diese Steuer erhöht sich seit 2021 jedes Jahr von 25 Euro pro Tonne auf einen geplanten Wert in 2026 von 55 bis 65 Euro pro Tonne Erdgas.

Unser Rechenbeispiel Beethoven-Gas, Vertrag vom 15.10.2021

CO2-Steueranteil seit 01.01.2021 = 0,455 Cent/kWh
Ihr Arbeitspreis beträgt 5,54 Cent/kWh netto – 6,59 Cent/kWh brutto

CO2-Steueranteil ab 01.01.2022 = 0,546 Cent/kWh
Ihr Arbeitspreis beträgt 5,648 Cent/kWh netto – 6,721 Cent/kWh brutto

CO2-Steueranteil ab 01.01.2024 = 0,546 Cent/kWh
Ihr Arbeitspreis beträgt 5,648 Cent/kWh netto – 6,721 Cent/kWh brutto
 

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch abzusenken und so für finanzielle Entlastung zu sorgen. Bis voraussichtlich Ende März 2024 beträgt die Mehrwertsteuer statt 19 Prozent nur noch 7 Prozent.

Beschlossene Änderungen setzen wir natürlich selbstständig für Sie um. Bestehende Abschlagspläne werden aufgrund der Steueränderung nicht neu berechnet.

Der Preis für den CO2-Steueranteil wird pro Kilowattstunde berechnet. Diese Steuer erhöht sich seit 2021 jedes Jahr von 25 Euro pro Tonne auf einen geplanten Wert in 2026 von 55 bis 65 Euro pro Tonne Erdgas.

Unser Rechenbeispiel Beethoven-Gas, Vertrag vom 15.10.2021

CO2-Steueranteil seit 01.01.2021 = 0,455 Cent/kWh
Ihr Arbeitspreis beträgt 5,54 Cent/kWh netto – 6,59 Cent/kWh brutto

CO2-Steueranteil ab 01.01.2022 = 0,546 Cent/kWh
Ihr Arbeitspreis beträgt 5,648 Cent/kWh netto – 6,721 Cent/kWh brutto

CO2-Steueranteil ab 01.01.2024 = 0,546 Cent/kWh
Ihr Arbeitspreis beträgt 5,648 Cent/kWh netto – 6,721 Cent/kWh brutto

Die Speicherumlage für das Füllen der Gasspeicher liegt aktuell bei 0,145 Cent pro Kilowattstunde. Die Speicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Die Kosten, die dadurch entstehen, sollen über die Speicherumlage finanziert werden. Die Geltungsdauer der Umlage wurde auf einen Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2025 festgelegt, wobei die Höhe der Umlage in regelmäßigen Abständen neu ermittelt und rechtzeitig kommuniziert wird.

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig. Die Ein- und Ausspeisung im Gasnetz muss stets im Gleichgewicht gehalten werden. Für diesen Ausgleich muss entsprechend Energie gekauft oder verkauft werden. Falls die prognostizierten Kosten der Gaszukäufe die zu erwartenden Einnahmen der Gasverkäufe übersteigen, wird die Bilanzierungsumlage erhoben. Diese wird jeweils zum 1.10 eines jeden Jahres für einen Zeitraum von zwölf Monaten angepasst und veröffentlicht.

Für den Zeitraum 1.10.2022 bis 30.09.2023 beträgt die Bilanzierungsumlage 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. Ab dem 01.10.2023 liegt die Umlage bei 0 Cent pro Kilowattstunde.

 

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