Windkraft für Bonn

SWB Energie und Wasser plant den Bau von Windenergieanlagen am Stadtrand von Bonn. Abhängig vom weiteren Planungsverlauf könnten bis zu drei Anlagen vor Ort errichtet werden. Mit ihnen ließe sich Strom für ca. 13.000 Haushalte erzeugen. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zu einer dezentralen bürger- und kundennahen Energieversorgung geleistet.

Angedacht ist, die Windräder in einem Abstand von rund 800 Metern zur nächstgelegenen Wohnbebauung zu errichten. Das Waldgebiet besteht teilweise aus Kahlflächen, welche vorrangig als Standort genutzt werden sollen. Wo das nicht möglich ist, sollen prioritär Nadelwaldgebiete geprüft werden. Es wird lediglich in kleinen Bereichen gerodet. 

Die ausgewählte Fläche am Haselingsberg ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen als Potenzialfläche für Windenergie ausgewiesen worden. SWB Energie und Wasser möchte dieses Potenzial als Bonner Energieversorger nutzen, bevor es andere Unternehmer tun, ohne dass Bonn davon profitiert.

Fragen aus Sicht der Anwohnerschaft

Der geplante Standort befindet sich am südlichen Bonner Stadtrand auf dem Haselingsberg zwischen Pech und dem Bonner Stadtteil Heiderhof. Die genaue Standortwahl ist Gegenstand des weiteren Planungsprozesses. Sie hängt dabei neben der Verfügbarkeit der Flächen insbesondere von den Ergebnissen der Gutachten zum Beispiel zu Artenschutz, Schall, Schattenwurf und Windaufkommen ab. Das auf der Karte markierte Gebiet stellt das gesamte Projektgebiet dar, innerhalb dessen der Bau von 2-3 Windrädern geprüft wird. Keinesfalls wird die komplette Fläche benötigt oder gar gerodet. Als Standorte werden vorrangig bereits vorhandene Kahlflächen geprüft, um auf diese Weise so wenig wie möglich in die Natur einzugreifen. Weitere Infos finden Sie weiter unten im Verlauf der FAQ.

Nein, die Radarkuppel in Wachtberg-Werthhoven kann mit den Planungen auf dem Haselingsberg in Einklang gebracht werden. Der Betreiber der Verteidigungsanlage hat im Mai 2023 auf die Erfordernis, den bestehenden Schutzradius von 4 km in seiner bisherigen Form und Ausdehnung beizubehalten, hingewiesen. Da die Planungen auf Flächen außerhalb dieses Schutzradius vorangetrieben werden, entstehen keine Einschränkungen für das Projekt.

Um eine Genehmigung für eine Windenergieanlage zu erhalten, müssen strenge Schallgrenzwerte eingehalten werden. Hierfür wird durch einen unabhängigen Gutachter ein Schallgutachten erstellt. Bei diesen Berechnungen wird stets von den ungünstigsten Voraussetzungen wie zum Beispiel dauerhafter Volllastbetrieb der Windräder ausgegangen. Sollten die zulässigen Schallwertgrenzwerte überschritten werden, müssen die Anlagen in einem leistungs- und damit auch schallreduzierten Modus betrieben werden, um die geltenden Grenzwerte einzuhalten. Für den Windpark am Haselingsberg wird das Schallgutachten voraussichtlich 2024 eingeholt. 

Es gibt keinerlei wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass von Windkraftanlagen ausgehender Infraschall krank macht., vielmehr gilt dies als wissenschaftlich widerlegt. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Es gibt zahlreiche natürliche Quellen von Infraschall (wie etwa böiger Wind), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windräder ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. 

Dennoch kommt in Deutschland das Thema Infraschall im Kontext von Windenergieanlagen immer wieder auf. Dies liegt auch an einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 2005, die für große Verunsicherung sorgte. Hier wurden Schallintensitäten von Windenergieanlagen veröffentlicht, die infolge eines Rechenfehlers um mehr als den Faktor 1.000 zu hoch lagen. Obwohl zwischenzeitlich Messungen des Infraschalls realer Windparks zu völlig anderen Ergebnissen gekommen waren, veröffentlichte die BGR 2018 einen Film, in dem der Autor der Studie auf der Richtigkeit seiner Ergebnisse beharrte. Erst im Jahr 2021 und nach anhaltender Kritik an der Studie von Seiten verschiedener Wissenschaftler, räumte der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier den Fehler ein und drückte sein Bedauern über die Tatsache aus, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen an Land durch die fehlerhaften Berechnungen gelitten habe. Die BGR hat die Studie mittlerweile zurückgezogen und eine Überarbeitung angekündigt.
 

Die geplanten Windräder sollen eine Höhe von 170 Metern – zuzüglich Rotorlänge – haben. Geringere Höhen von beispielsweise 50 Metern bieten die Hersteller von Windenergieanlagen heutzutage nicht mehr an. Dies hängt vor allem mit der immensen Ertragssteigerung zusammen, die moderne Windenergieanlagen mit der Höhe erfahren.

Zur Veranschaulichung: Während bei einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 50 Metern in unserer Gegend von rund 800  Megawattstunden pro Jahr ausgegangen werden kann, rechnen wir bei den am Haselingsberg geplanten Anlagen mit rund 15.000 Megawattstunden pro Jahr und pro Anlage. Von den kleineren Windrädern würden dann also für denselben Ertrag fast 20 Stück benötigt, was wiederum eine immense Fläche erfordern würde und dem Landschaftsbild vermutlich mehr schaden würde als zwei oder drei Windräder. 

Es ist der ausdrückliche Wille der Stadtwerke Bonn, die im Umfeld des geplanten Projekts wohnende Bürgerschaft an den Erlösen der Windenergieanlagen teilhaben zu lassen. Die Idee ist, interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, sich finanziell an den Investitionskosten zu beteiligen, um so über eine feste Verzinsung von den Erträgen zu profitieren. Eine ähnliche Form der Bürgerbeteiligung, ebenfalls von SWB Energie und Wasser initiiert, findet derzeit bereits über das Projekt BonnInvest Solar statt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier .

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohnerinnen und Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist der maximal zulässige Schattenwurf strikt limitiert. Der Grenzwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten pro Tag. Der Grenzwert für die jährliche Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden pro Jahr.

Um den Nachweis über das Ausmaß des Schattenwurfs am Haselingsberg zu bestimmen, wird durch einen unabhängigen Gutachter ein Schattenwurfgutachten eingeholt. Dies ist für 2024 geplant. Bei diesen Berechnungen wird, vergleichbar zum Schallgutachten, immer von den ungünstigsten Umweltbedingungen ausgegangen. Das bedeutet, dass zum Beispiel dauerhaft wolkenfreier Himmel unterstellt wird. Ergeben sich mögliche Überschreitungen der gesetzlich vorgegebenen maximalen Verschattungsdauern, so werden die Windräder mit entsprechenden Abschaltmodulen ausgestattet. 

Ja, aufgrund ihrer Höhe sind Windenergieanlagen mit Signallichtern auszustatten. Diese leuchten bzw. blinken unter gewissen Voraussetzungen bei schlechten Sichtbedingungen bzw. bei Dunkelheit. In modernen Windparks sind diese Lichtsignale synchronisiert, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken. Gleichzeitig werden neue Anlagen –soweit genehmigungsseitig möglich– mit einer sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Solche Windräder senden nur dann Lichtsignale aus, wenn dies aus Flugsicherungsgründen erforderlich ist. Ob eine solche bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung auch am Haselingsberg umgesetzt werden kann, wird sich im Genehmigungsverfahren zeigen.

Bisher konnte in keiner verlässlichen Studie ein Zusammenhang zwischen der Wertminderung von Immobilien und Grundstücken sowie der unmittelbaren Nähe von Windenergieanlagen festgestellt werden. Insgesamt ist in den letzten Jahren eine marktbedingte Wertsteigerung zahlreicher Immobilien zu beobachten. Da Windparks mehr und mehr zum „üblichen“ Landschaftsbild gehören, werden diese vermutlich in Zukunft als noch weniger besonders oder irritierend wahrgenommen.

Mit dem Baubeginn am Haselingsberg wird frühestens 2027 gerechnet.

Die vorläufigen Berechnungen lassen am Standort ca. 2.200 sogenannte Vollbenutzungsstunden pro Windenergieanlage erwarten. Das zu erstellende Windgutachten wird genaueren Aufschluss über die Windverhältnisse am geplanten Standort geben. Im deutschen Vergleich liegt dieser Wert im Mittelfeld. Er beschreibt die Anzahl der Stunden, in denen die Anlage aufgrund starken Winds mit voller Leistung betrieben werden kann. In der Praxis läuft ein Windrad deutlich mehr Stunden im Jahr bei meist geringerer Leistung. 

Fragen zur Sicherheit von Windkraft

Die Bauphase von Windenergieanlagen findet im Vergleich zu den vorhergehenden Projektschritten in einem relativen kurzen Zeitraum statt. Die Dauer ist hierbei stark vom Standort abhängig, da sich eine Vielzahl von Faktoren, wie die Bodenbeschaffenheit, die bestehende Infrastruktur oder die Länge der Kabeltrasse, auf den zeitlichen Umfang auswirkt. Das Fundament der Windräder wird voll versiegelt. Der restliche Flächenverbrauch wird nur teilversiegelt, das heißt, es handelt sich hierbei zumeist um geschotterte Flächen, folglich wird der Boden in diesem Bereich nicht dauerhaft beeinflusst. 

In der Regel befinden sich die Windräder zwischen 20 und 25 Jahre in Betrieb und werden danach inklusive der Fundamente rückgebaut. Im Anschluss wird ein Großteil der Komponenten, wie der Turm und das Fundament, recycelt. Ob sich im Anschluss eine Weiternutzung des Standortes für neue Windenergieanlagen ergibt oder nicht, lässt sich heute nicht fundiert abschätzen.
 

Die heutigen Windenergieanlagen umfassen eine Vielzahl von Kontroll- und Überwachungsmechanismen und werden regelmäßig auf mögliche Schäden überprüft. Beschädigungen an den Rotorblättern oder weitere Defekte werden in der Regel von der Sensorik der Anlage registriert und umgehend gemeldet. Ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit schalten sich die Anlagen selbstständig ab und drehen sich mit den Rotorblättern aus der Windrichtung heraus. Zudem bestehen die Rotorblätter aus sehr strapazierfähigen Materialien, wodurch die Gefahr durch herabfallende Teile äußerst gering ist. 

Die Anlagen werden regelmäßig gewartet, um die komplexe Technik zu überprüfen und somit Störungen vorzubeugen. Diese Wartungen finden etwa zweimal pro Jahr statt und beinhalten die Überprüfung von mechanischen und elektrischen Komponenten der Anlage. Sind dennoch Reparaturen nötig, betrifft dies häufig die Elektronik oder Sensorik der Windräder, welche in der Regel zu keinen oder nur sehr kurzfristigen Ausfällen führt. 

Fragen zum Natur- und Umweltschutz

Ja, die Errichtung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist möglich und durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 26. Abs. 3) geregelt.

Natürlich werden wir umfassend prüfen, ob Flora und Fauna durch die Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Entsprechende Gutachten sind für 2024 vorgesehen. Außerdem planen wir abseits der Wege, um die Spazier- und Wanderroute zu erhalten. Außerplanmäßige Verschiebungen im weiteren Verlauf lassen sich allerdings nicht ausschließen. Sollte jedoch ein Weg von den Windenergieanlagen tangiert werden, werden wir den Rundweg darum herumführen und versuchen, die Änderungen so gering wie möglich zu gestalten.

Im Laufe der Planung von Windparks müssen zahlreiche Prüfungen und Gutachten erstellt werden. Diese untersuchen genau, welche Lebewesen wie stark von den Anlagen beeinflusst werden. Dabei werden zum Beispiel Flugrouten unterschiedlicher Vögel und Fledermäuse von Expertinnen und Experten aufgenommen und analysiert. Dennoch bedeutet jede bauliche Anlage einen Eingriff in die Natur, weshalb auch Windräder Auswirkungen auf die Tierwelt haben. Daher werden Regelungen getroffen, die dem Schutz der betroffenen Vögel und anderen Tieren dienen. So werden bestimmte Abschaltzeiten der Anlagen festgelegt, um die Kollision mit Vögeln oder Fledermäusen zu vermeiden. Letztendlich verfolgt auch der Ausbau der Windkraft das Ziel, die Ökosysteme zu schützen und die Folgen des Klimawandels zu minimieren. Daher sollten Artenschutz und Energiewende sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern zusammen an Lösungen arbeiten. 

Moderne Anlagen haben aufgrund ihrer Dimension natürlich Auswirkungen auf das Landschaftsbild der Umgebung. Durch das Erstellen von Gutachten, wie dem sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan, werden die Einflüsse der geplanten Anlagen untersucht und quantifiziert. Hierbei werden ebenfalls Ausgleichsaktivitäten oder Ersatzgeldzahlungen zur Kompensation ermittelt und durch die genehmigende Behörde festgelegt. Auf diese Weise wird der temporäre Einfluss auf das Landschaftsbild kompensiert. 

Da sich der Standort der geplanten Windräder im Wald befindet, ist das Roden für die Errichtung der Standorte sowie für den Transport der Bauteile notwendig. Die Eingriffe werden jedoch möglichst geringgehalten. Bei der Planung achten wir darauf, dass dies vornehmlich bereits beschädigte oder erkrankte* Bäume betrifft und ältere Baumbestände erhalten bleiben. Für das Roden von Bäumen sowie das Versiegeln durch das Fundament sind umfassende Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Wiederaufforstungen an anderer Stelle) vorgeschrieben. Dies wird oft mit Unterstützung von Umweltorganisationen durchgeführt, um einen möglichst nachhaltigen und positiven Effekt auf die Arten zu bewirken. Gleichzeitig überwacht die genehmigende Behörde die Einhaltung dieser Vorgaben.

Der durchschnittliche Flächenbedarf von Windenergieanlagen in bewaldeten Gebieten in Deutschland liegt bei ca. einem Hektar pro Windenergieanlage inklusive Zuwegung. Hiervon wird etwa die Hälfte nur für die Dauer der Baustelle benötigt und unmittelbar danach an gleicher Stelle wieder aufgeforstet. Die anderen 0,5 Hektar werden zwar dauerhaft für den Betrieb der Windenergieanlagen benötigt. Allerdings werden die Bäume, die weichen mussten, mindestens in gleicher Menge an anderer Stelle neu gepflanzt. 

Zur Einordnung: Der gesamte Wald zwischen Pech und Heiderhof bedeckt eine Fläche von etwa 300 Hektar. Das Gebiet, mit dem wir derzeit planen, umfasst lediglich rund 60 Hektar. Bezogen auf die gesamte Waldfläche benötigen wir nach der Aufforstung also höchstens ein Prozent der Fläche.

*Durch Dürre, Borkenkäferbefall und Sturmereignisse nimmt das Waldsterben in Deutschland in den letzten Jahren merklich zu. Diese Ereignisse sind oft die Folge des Klimawandels und der resultierenden steigenden Temperaturen der letzten Jahrzehnte. Windkraft kann einen signifikanten Anteil dazu beitragen, die Emissionen zu reduzieren und somit auch den Schutz von Wäldern unterstützen.

Aktuell sind etwa 30.000 Windenergieanlagen in Deutschland in Betrieb. Davon befinden sich ca. 10 Prozent in Wäldern. Bisher ist kein Fall von Waldbrand bekannt, bei welchem Blitzeinschläge in Windenergieanlagen Ursache waren. Aufgrund der Höhe sind Blitzeinschläge in Windenergieanlagen sogar relativ häufig, aber in aller Regel unbedenklich.

Denn die Rotorblätter der Anlagen sind zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt immer mit Blitzschutzsystemen ausgestattet. Diese leiten Blitze sicher in die Erde ab. Ferner sind moderne Windenergieanlagen mit Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen sowie Sensoren zur Zustandsüberwachung ausgestattet. Es ist natürlich auch für Hersteller und Betreiber der Anlagen von größtem Interesse, dass die Anlagen keine Störungen aufweisen. Dementsprechend wird Sicherheit der Anlagen seit den neunziger Jahren immer weiter optimiert, sodass Schäden an den Anlagen durch Blitzschlag bei modernen Windenergieanlagen extrem selten auftreten.

Allgemeine Fragen

Derzeit plant SWB Energie und Wasser keine weiteren Windräder in Bonn. Untersuchungen des Stadtgebiets haben ergeben, dass nur zwei Flächen grundsätzlich für die Nutzung der Windenergie infrage kommen. Hiervon ist eine Fläche der Haselingsberg. Für den anderen Standort existieren derzeit keine Pläne, da dort kein Zugriff auf die erforderlichen Flächen gegeben ist. 

Wenn der Wind nicht ausreichend weht, trudeln Windräder langsam aus und bleiben schließlich ganz stehen, bis der Wind wieder die für den Anlagentyp erforderliche Anlaufgeschwindigkeit erreicht.

Die derzeitigen Planungen gehen von ca. 15 Mio. kWh pro Jahr und Anlage aus.

Dies hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Entwicklung des weiteren Strommix in der Zukunft ab. Gemäß Bundesdeutschem Strommix mit Stand 2022 würde eine Anlage an diesem Standort mehr als 5.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr vermeiden. 

Ja, und das auf mehreren Wegen. Zum einen werden die Anwohner die Möglichkeit erhalten, über Beteiligung an den Investitionskosten bei fester Verzinsung einen Beitrag zur Energiewende vor Ort zu leisten (s. oben). Zudem werden die Stadt Bonn und die Gemeinde Wachtberg ebenfalls an den Erlösen aus dem Windpark beteiligt, womit zum Beispiel soziale und nachhaltige Projekte finanziert werden könnten, was ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen profitieren durch den Abschluss eines langfristigen Pachtvertrags. Weitere Möglichkeiten finanzieller Teilhabe befinden sich gegenwärtig unter Einbezug der Stabsstelle Bürgerbeteiligung der Stadt Bonn in der Prüfung.

Im Ratsinformationssystem ALLRIS der Bundesstadt Bonn sind alle Mitteilungen der Verwaltung an die Politik sowie die Anfragen von Ratsmitgliedern und die zugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung online öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Mit Stand 11.12.2023 gibt es folgende Dokumente zu den geplanten Windenergieanlagen am Haselingsberg:
1.    DS 231627 (Mitteilungsvorlage „Planung von Windenergieanlagen in Bonn“)
2.    DS 231903-01 (Stellungnahme der Verwaltung zu einer Großen Anfrage)
3.    DS 231627-02 (Stellungnahme der Verwaltung zu einer Großen Anfrage)
4.    DS 231580 (Mitteilungsvorlage „Sachstand Grundlagenstudien Erneuerbare Energien“, Abschnitt zu Windenergie) 
5.    DS 240072-01 (Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag „Mögliche Beeinträchtigung des Betriebes der Großradaranlage in Wachtberg-Berkum durch Windräder“)
6.    DS 232184-03 (Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag „Planung von Windenergieanlagen (WEA) auf dem Haselingsberg“)
7.    DS 232266-01 (Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage „Beurteilung des potentiellen Aufstellungsortes für Windenergieanlagen am Haselingsberg aus forstwirtschaftlicher Sicht“)

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