SWB home charging

Die intelligente Ladelösung für Tiefgaragen und Garagenhöfe

Elektrofahrzeuge sind weiter auf dem Vormarsch. Inzwischen ist das Vorhandensein einer Lademöglichkeiten am Stellplatz von Mehrparteienhäusern ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung für den Kauf oder das Mieten einer Wohnung. 
Das Laden am eigenen Stellplatz zuhause ist die komfortabelste Methode, elektrisch mobil zu bleiben. 
Gleichzeitig ist es wichtig, dass innerhalb eines Objektes von Beginn an eine einheitliche und skalierbare Ladeinfrastruktur aufgebaut wird.

Mit dem Produkt SWB home charging bieten wir für alle Wohnungsimmobilien mit eigenen Stellplätzen (Tiefgarage oder Garagenhof) eine zukunftsfähige und faire Ladelösung. Laden Sie an Ihrer eigenen Wallbox am Stellplatz nachhaltig mit zertifiziertem BonnNatur Strom. Sie erhalten monatlich eine Rechnung über die getätigten Ladevorgänge. Durch das dynamische Lastmanagement wird die vorhandene Leistung optimal genutzt und eine Überlastung des Hausanschlusses ausgeschlossen. Ihnen entsteht kein operativer Aufwand während des Betriebs der Ladestationen.
Von der Beratung über die Planung und Errichtung bis hin zur Abrechnung der Ladevorgänge übernehmen wir für Sie gern alle Prozessschritte!
 

In wenigen Schritten zur Ladelösung zuhause:

Da eine einheitliche Lösung gefunden werden soll, ist es sinnvoll, sich vorab mit anderen Eigentümern, der Verwaltung oder dem Vermieter abzustimmen. Die Entscheidung für SWB home charging muss mehrheitlich getroffen werden.

Zwischen SWB Energie und Wasser und der Eigentümergemeinschaft wird ein Objektvertrag geschlossen, der die formalen Voraussetzungen für den Betrieb eines einheitlichen Systems schafft. Ziel ist es, alle Eigentümer in das Konzept einzubeziehen.

Sollen alle Stellplätze mit Versorgungsleitungen ausgerüstet oder die Kabelverlegungsarbeiten flächendeckend vorgesehen werden? Wo kann die neue Zähleranlage installiert werden? Wie wird das dynamische Lastmanagement umgesetzt? Wie werden die technischen Anschlussbedingungen des Verteilnetzbetreibers erfüllt? Wie kann sichergestellt werden, dass auch zukünftig weitere Ladestationen installiert werden können?
Diese Fragen klären wir gern vollumfänglich im Rahmen unserer telefonischen Beratung und eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins mit unserem Elektropartnerbetrieb. Als Ergebnis erhalten Sie ein abgestimmtes Konzept für die Ladeinfrastruktur inkl. eines verbindlichen Angebots über die erforderlichen Vorinstallationen. Für den Vor-Ort-Check und die Konzepterstellung berechnen wir pro Liegenschaft ein einmaliges Entgelt in Höhe von 499€ netto.
Alternativ können Sie die Vorinstallationen in Eigenregie mit einem Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl umsetzen. Gern stellen wir Ihnen hierzu einen Anforderungskatalog über die – für die Implementierung der Ladestationen und Abrechnungsdienstleistung notwendigen – Installationsarbeiten zur Verfügung. 
 

Die Vorinstallation wird gemäß den Vorgaben vom Fachbetrieb durchgeführt. Dabei bleibt Ihnen überlassen, ob alle oder nur einzelne Stellplätze vorgerüstet werden sollen. Gerne stehen wir bei der Vorinstallation beratend zur Seite. In jedem Fall wird eine zentrale separate Messung installiert, über die alle Ladestationen im Objekt mit Strom beliefert werden.

Unabhängig davon, ob Sie die Vorinstallation über uns oder in Eigenregie gemäß Vorgaben durchgeführt haben, gilt unser Kauf- und Serviceangebot.

Die Konditionen setzen sich aus einem einmaligen Entgelt für den Erwerb und die Installation der Ladestation, einer monatlichen Pauschale für den Abrechnungsservice sowie den Kosten für den Ladestrom zusammen.

Die Freischaltung von Ladevorgängen am eigenen Stellplatz erfolgt bequem via RFID-Ladekarte. Über die getätigten Ladevorgänge mit 100 % zertifiziertem BonnNatur Strom erhalten Sie monatlich eine Rechnung.

Ansprechpartner

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unser Experte berät Sie gern:


Johannes Schmid
Vertriebsexperte Elektromobilität
Telefon: 0228 711 2546
Mobil: 0160 3647661
E-Mail: johannes.schmid(at)stadtwerke-bonn.de


Alle Vorteile auf einen Blick

  • Optional: Vor-Ort-Check und Angebot über Vorinstallationen durch uns
  • Vorinstallationen als ganzheitliches System mit Lastmanagement
  • Erweiterung des Systems ist jederzeit möglich
  • Mengenscharfe und eichrechtskonforme Abrechnung der Ladevorgänge
  • Monatliche Rechnung an die jeweiligen Nutzenden
  • Kein operativer Aufwand für die Betriebsführung

FAQ

Die am Hausanschluss zur Verfügung stehende Leistung ist limitiert und muss daher intelligent gesteuert werden. Zur Erfüllung aller technischen Vorgaben des Netzbetreibers ist außerdem eine Kommunikation zwischen den Wallboxen zwingend erforderlich.
 

Ja, für das einheitliche System wird ein Vertrag geschlossen – ohne zusätzliche Kosten. Da alle Eigentümer von einem einheitlichen System profitieren, ist eine mehrheitliche Zustimmung notwendig.

Beim dynamischen Lastmanagement wird dauerhaft gemessen, welche elektrische Leistung im Haus aktuell abgerufen wird. Dieser Wert wird mit der maximal nutzbaren Leistung verglichen und so ermittelt, welche Leistung für die Ladestationen zur Verfügung steht. Auf diese Weise wird die technisch mögliche Leistung zu jedem Zeitpunkt optimal genutzt und gleichzeitig sichergestellt, dass der Anschluss nicht überlastet wird. Eine aufwendige und kostspielige Verstärkung des Netzanschlusses ist somit nicht notwendig.

Alle Ladestationen werden an ein Abrechnungs- und Monitoringsystem angebunden, das sogenannte Backend. Durch die smarte Hardware und die Backendanbindung werden alle Ladevorgänge mengenscharf und eichrechtskonform abgerechnet. Dieser Service führt zwar zu der monatlichen Abrechnungspauschale – jedoch wird die Grundgebühr für den neuen Stromzähler durch SWB Energie und Wasser getragen.

Nach Ende der Grundlaufzeit von zwei Jahren verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, solange er nicht von einer der Parteien mit Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird. Bei Kündigung des Servicevertrags wird die Wallbox physikalisch von der zentralen Messung und von der Datenkommunikation getrennt. Der Nutzer ist im Folgenden dafür verantwortlich, den technischen Betrieb ohne Beeinträchtigung des bestehenden Systems sicherzustellen.

Auch Besucher oder Familienmitglieder können Ihre Wallbox mit der eigenen SWB-RFID-Karte nutzen.

Alle Ladevorgänge werden eichrechtskonform und mengenscharf abgerechnet. Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können. Auch ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber als Rechnungsempfänger hinterlegt wird.

Auch als Mieter können Sie unser Kauf- und Serviceangebot in Anspruch nehmen. Wichtig ist dabei, dass die erforderlichen formalen und technischen Voraussetzungen vom Wohnungseigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft geschaffen wurden.

Der Einbau von Ladestationen bei Eigentümergemeinschaften ist in § 20f. Wohnungseigentumsgesetz – WEG geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jeder Wohnungseigentümer diejenigen baulichen Veränderungen verlangen, die zur Installation einer Ladestation notwendig sind. Die Situation muss im Einzelfall von der WEG bzw. der Verwaltung geprüft werden.

 

Stadtwerke Bonn Kundenservice

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