Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür einen Investitionskostenzuschuss nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten So ist bei privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern für den Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme eine Grundförderung von 30 % vorgesehen. Zudem kann diese Grundförderung unter bestimmten Umständen durch Boni ergänzt werden.
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen definierten Staub-Emissionsgrenzwert nicht überschreiten.
Für den frühzeitigen Austausch besonders ineffizienter, alter Heizungen gibt einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 %. Dieser wird für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie für mehr als zwanzig Jahre alte Gasheizungen gewährt. Allerdings nur, wenn Sie die Immobilie auch selbst nutzen. Bis 31. Dezember 2028 gibt es den vollen Bonus, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 % ab. Ab 1. Januar 2029 gibt es also entsprechend nur noch 17 %.
Einkommensschwache Haushalte (d.h. mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 €) werden zusätzlich mit bis zu 30 % unterstützt. Auch hier wird der Bonus nur gewährt, wenn Sie die Immobilie auch selbst nutzen.
Bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz jedoch begrenzt. Der maximal vorgesehene Förderanteil beträgt demnach höchstens 70 %. Zudem sind die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus begrenzt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt bei einem Fördersatz von 70 % also 21.000 Euro.