Für Bestandsanlagen, bei denen bereits eine Reduzierung der Netzentgelte durch den Netzbetreiber vereinbart wurde, bleiben diese bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2028 unverändert bestehen. Anschließend gelten auch für diese Anlagen die neuen Vorgaben gemäß § 14a EnWG. Für ältere Anlagen wie beispielsweise Nachtspeicherheizungen können die bestehenden Regelungen dauerhaft bestehen bleiben.
Wärmepumpenstrom für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024)
Wärmepumpen, welche vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, gelten als Bestandsanlagen und sind von der Regelung des §14a EnWG (vorerst) ausgenommen. Es wird zwischen Bestandsanlagen mit / ohne Steuerung durch den Netzbetreiber unterschieden.
Bestandsanlagen, für die keine Vereinbarung zur Steuerung mit dem Netzbetreiber besteht, sind dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig eine Vereinbarung zur netzdienlichen Steuerung zu treffen. Wichtig: Einmal abgeschlossen, kann diese Vereinbarung nicht widerrufen werden. Auch Nachtspeicherheizungen sind nicht von den neuen Vorgaben betroffen und bleiben dauerhaft unter den bisherigen Bedingungen in Betrieb.
Diese Anlagen profitieren vom günstigen Beethoven-Strom für Wärmepumpen, unserem Ökostrom speziell für Wärmepumpen-Bestandsanlagen.
Ihre Vorteile
- Preisreduziert: Spezieller, günstiger Stromtarif für den Betrieb einer Wärmepumpe – entlastet die Haushaltskasse.
- Planbar: 12 Monate Vertragslaufzeit mit nur einem Monat Kündigungsfrist zum Laufzeitende – gibt Sicherheit und Flexibilität.
- Umweltbewusst: 100 % Ökostrom – klimafreundlich heizen und aktiv zur Energiewende beitragen.
Wird die Wärmepumpenanlage alleine zur Erzeugung der benötigten Heizwärme genutzt, die so genannte monovalente Betriebsweise, ist die Bonn-Netz GmbH als Netzbetreiber berechtigt, die Stromzufuhr zu unterbrechen. Dies dient zur besseren Planung der Netzbelastungen und kann bis zu drei Mal und jeweils bis zu zwei Stunden pro Tag erfolgen. Allerdings wird der Strom im Anschluss einer Unterbrechung mindestens über die Dauer des unterbrochenen Zeitraums wieder zur Verfügung gestellt. Bei der Planung Ihrer Wärmepumpenanlage wird Ihr Fachunternehmen Ihnen ein individuell angepasstes System vorstellen.

Gesetzliche Vorgaben regeln, dass der Strom, der über EEG-Umlage finanziert wird, im
Strommix der Produkte ausgewiesen wird (65,0%). Tatsächlich liefert SWB Energie und
Wasser an Privat- und Gewerbekunden 100% Ökostrom (nicht 35%).
Preisstand 25.02.2025 – Preise in Euro
1) In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten.
Vertragsbedingungen für die Stromlieferung
Die oben genannten Preise kommen erst nach Abschluss des Sondervertrages „Wärmepumpe“ zur Anwendung (Vertrag).
Ohne den Abschluss des Vertrags werden Sie zu den Preisen der Grundversorgung (BonnBasis) beliefert.
Unsere Preise*
Preisstand: 25.02.2025 | netto | brutto1 |
Arbeitspreis | 23,05 Cent / kWh | 27,43 Cent / kWh |
Grundpreis | 4,68 € / Monat | 5,57 € / Monat |
* Details finden Sie unter "Tarifdetails und AGB"