Voraussetzungen für die Beauftragung
Bitte beachten Sie, dass eine Beauftragung beim zuständigen Netzbetreiber nur erfolgen kann, wenn: alle erforderlichen Angaben vorliegen und die steuerbare Verbrauchseinrichtung bereits beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet wurde.
Nächste Schritte
Wir leiten Ihr Anliegen an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Die gewählte Modulauswahl muss vom Netzbetreiber genehmigt werden. Im Falle einer Ablehnung setzen wir uns mit Ihnen zur Klärung in Verbindung.
Ihre Erklärung
Mit Absenden dieses Formulars: bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit aller gemachten Angaben, bevollmächtigen Sie die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH mit der Umsetzung der Modulauswahl und der Weitergabe notwendiger Daten an den zuständigen Netzbetreiber.
Abrechnung und Mitteilungspflichten
Eine Abrechnung gemäß der gewählten Modulauswahl erfolgt nur, wenn der zuständige Netzbetreiber diese bestätigt, umsetzt und gegenüber der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH abrechnet. Änderungen, Stilllegungen oder Erweiterungen Ihrer Verbrauchseinrichtung(en) sind dem Netzbetreiber unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.