Fragen & Antworten zu Energiesperren vermeiden

Das können Sie bequem auf unserer Homepage erledigen unter stadtwerke-bonn.de/online-service. Aber eigentlich müssen Sie zunächst nichts tun. Um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, prüfen wir Ihre Abschlagshöhe und passen die Höhe der monatlichen Abschläge bei Bedarf an, damit es bei der Nachzahlung keine bösen Überraschungen gibt. Sollten wir Ihren Betrag anpassen, erhalten Sie ein Schreiben von uns mit dem neuen Abschlagsplan. Sie können diesen auch im Online-Portal einsehen und weiter auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Bitte kontaktieren Sie bei finanziellen Engpässen möglichst frühzeitig unsere Kolleginnen und Kollegen vom Forderungsmanagement von SWB Energie und Wasser unter forderungsmanagement(at)stadtwerke-bonn.de.

Rund um die Energieversorgung verstehen wir uns als Partner unserer Kundinnen und Kunden. Wir sind auch dann für Sie da, wenn Sie unseren Forderungen einmal nicht nachkommen können – egal aus welchen Gründen. Unser oberstes Ziel als Grundversorger ist, Energiesperren bei den Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden. Wenn Sie die Zahlung für Ihre Energie nicht rechtzeitig leisten können oder wir die Zahlung bereits angemahnt haben, sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen.

Je früher Sie sich bei uns melden, desto einfacher können wir eine Lösung finden. Wir können zum Beispiel bestimmte Zahlungsmodalitäten vereinbaren. Das kann unter anderem ein 14-tägiger Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung sein. Zudem sind wir mit unserer Tochtergesellschaft SWB Energie und Wasser Mitglied im Arbeitskreis „Energiesperren vermeiden“. Die enge Abstimmung im Arbeitskreis gewährleistet bestmögliche Hilfestellung für Kundinnen und Kunden der SWB, bei denen es zu finanziellen Engpässen kommt.

Sie können aber auch selbst Geld sparen, indem Sie weniger Energie verbrauchen. Viele Tipps und Tricks finden Sie unter www.stadtwerke-bonn.de/energiesparen.

Hilfe und Beratung gibt es auch bei unseren Partnern vor Ort, die wie wir Mitglied im Arbeitskreis „Energiesperren vermeiden“ sind:

  • AWO Bonn/Rhein-Sieg e.V., Tel.: 0228-850 277 88, E-Mail: sozialberatung@awo-bnsu.de
  • Caritasverband für die Stadt Bonn e. V., Allgemeine Sozialberatung Tel.: 0228-10 82 80, E-Mail: sozialberatung@caritas-bonn.de
  • Diakonisches Werk Bonn und Region – gemeinnützige GmbH, Wohnortnahe Sozialberatung in den Stadtteilen Tannenbusch, Brüser Berg, Medinghoven und Auerberg, Tel.: 0228-22 80 80, E-Mail: sozialberatung@dw-bonn.de
  • Jobcenter, E-Mail: Jobcenter-Bonn.Stromschulden@jobcenter-ge.de
  • Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V., E-Mail: info@mieterbund-bonn.de
  • Sozialdienste des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn, Tel.: 0228-77 60 01, E-Mail: Sozialer.Dienst@bonn.de
  • Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bonn, Tel.: 0228-88 68 38 01, E-Mail: bonn@verbraucherzentrale.nrw
  • Zentrale Schuldnerberatung Bonn, Tel.: 0228-96 96 60, E-Mail: schuldnerberatung@cd-bonn.de oder www.soziales-bonn.de

Mit welchen Zusatzkosten Sie rechnen müssen, hängt stark von der aktuellen Entwicklung ab. Beispielrechnung: Bei einem Drei- bis Vier- Personenhaushalt, der 14.000 kWh Gas in einer Wohnung bzw. 20.000 kWh Gas in einem Einfamilienhaus verbraucht, entstehen ab 1. November monatliche Mehrkosten von 65 Euro bzw. 93 Euro. Sie können Ihre individuellen Zusatzkosten ermitteln, indem Sie Ihren Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung für Strom und Gas mit der Preiserhöhung um 5,58 Cent/kWh brutto (0,0558 €/kWh) bis maximal 7,20 Cent/kWh brutto (0,0720 €/kWh) multiplizieren - je nach abgeschlossenem Tarif. Die genaue Summe der Preiserhöhung finden Sie in dem Anschreiben, das Sie von uns erhalten.

Wir werden die Gasspeicher- und die Gasbilanzierungsumlage ab 1. November weitergeben. Die Bundesregierung hat jedoch die Gasbeschaffungsumlage gekippt und zudem beschlossen, die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch abzusenken und so für finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Bis Ende März 2024 beträgt die Mehrwertsteuer statt 19 nur noch 7 Prozent. Für unsere Kundinnen und Kunden sinkt die Mehrwertsteuer rückwirkend zum 1. Oktober 2022. Natürlich geben wir diese Entlastung an Sie weiter und senken die monatliche Vorauszahlung.

Mit welchen Zusatzkosten Sie rechnen müssen, hängt insbesondere von Ihrem Stromprodukt ab und dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Vertrag zur Lieferung abgeschlossen haben. In unserem Brief an Sie steht Ihr bisheriger Preis, Ihr neuer Preis und der Erhöhungsbetrag. Sie können Ihre individuellen Zusatzkosten ermitteln, indem Sie Ihren Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung für Strom mit dem genannten Erhöhungsbetrag im Brief, den Sie im Juli erhalten haben, multiplizieren.

Beispielrechnung: Bei einem Drei- bis Vier-Personen-Haushalt, der z.B. 3.500 kWh Strom verbraucht, entstehen in unserem Produkt BonnHome jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 510 Euro (3.500 kWh Jahresverbrauch multipliziert mit 0,1510 €/kWh Preiserhöhung).

 

 

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Per WhatsApp sind wir unter folgender Rufnummer für Sie da:
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