06.06.2025 Was Sie beim Umzug beachten müssen
Schon vor dem Kistenpacken müssen Kundinnen und Kunden ihren Energieversorger über den Umzug informieren. (Foto: Shutterstock)

Seit 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen beim Ummelden des Energievertrags für Versorger. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dadurch die Frist für die Mitteilung von Umzügen besonders wichtig. Darauf macht SWB Energie und Wasser aktuelle sowie zukünftige Kundinnen und Kunden aufmerksam. 

Bei einem Umzug kann man seinen Strom- und Gasvertrag mitnehmen. Bislang ging das rückwirkend bis zu sechs Wochen nach Einzug. Die Bundesnetzagentur hat die Fristen für Strom nun neu festgelegt. Deshalb ist es unerlässlich, dass Kundinnen und Kunden ihrem Versorgungsunternehmen den konkreten Umzugstermin zeitnah mitteilen - mindestens 14 Tage vor einem Auszug und spätestens sieben Tage vor einem Einzug.

Die Fristen entsprechen der rechtlichen Grundlage aus der Grundversorgungsverordnung (GVV) für Strom und Gas und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle weiteren Energieverträge. Das gilt für Privat- und Geschäftskunden gleichermaßen.  

Rechtzeitiges Handeln spart Kosten

„Es gibt durch die neuen bundesweiten Bestimmungen leider keinerlei Handlungsspielraum für uns. Es ist wichtig, sich an die vertraglichen Fristen zu halten. Ohne rechtzeitige Anmeldung fehlt uns der Vertragspartner, im schlimmsten Fall kommt es dann zu einer Sperrung. Das wollen wir natürlich vermeiden“, sagt Eveline von der Stein, Leiterin des Fachbereichs Kundendialog bei SWB Energie und Wasser. 

Hintergrund: Wenn der Energieanbieter nicht zu den genannten Fristen über den Umzug informiert wird, kann der Vertrag nicht zum Auszugsdatum abgerechnet werden und es können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Einzüge nicht mitgeteilt werden und der Vertragspartner nicht bekannt ist, wird der Netzbetreiber dann automatisch mit der Sperrung beauftragt.

Mit einer rechtzeitigen Mitteilung kann direkt korrekt abgerechnet werden. „Wir brauchen bei einem Auszug mindestens 14 Tage vorher die alte und bei einem Einzug spätestens sieben Tage vorher die neue Adresse, die Zählernummer und das Umzugsdatum“, erklärt Eveline von der Stein. Der Zählerstand kann hingegen zeitnah nach dem Umzug an SWB Energie und Wasser übermittelt werden. 

Einfach online ummelden

Kundinnen und Kunden können sich beim Bonner Energieversorger hier einfach und bequem online ummelden. Antworten auf alle wichtigen Fragen gibt es auch auf der Webseite. Akteure aus dem Bereich Wohnungswirtschaft finden Wissenswertes sowie Ansprechpartnerinnen und -partner unter Wohnungswirtschaft - SWB Energie und Wasser - Stadtwerke Bonn. „Natürlich hilft unser Kundenservice unter der Rufnummer 0800 10 11 700 ebenfalls gerne weiter“, so die Leiterin des Kundendialogs. (se)

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