
Umzug
Neue Regelung für die Ummeldung beim Strom- und Gasversorger
Sie ziehen um? Dann ist das jetzt wichtig: es gelten neue Meldefristen!
Ab dem 6. Juni 2025 müssen Sie Ihren Energieversorger vorab informieren – mindestens 14 Tage vor einem Auszug und 7 Tage vor einem Einzug. Eine rückwirkende Meldung bei Ihrem Energieanbieter ist nach dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Wenn Sie Ihren Strom- und Gasversorger nicht zu den genannten Fristen über Ihren Umzug informieren, kann Ihr Verbrauch nicht mehr korrekt abgerechnet werden und Ihnen können zusätzliche Kosten entstehen.
Diese gesetzliche Änderung hat die Bundesnetzagentur beschlossen. Die neuen Fristen für Vertragsschluss und Kündigungen werden in der Grundversorgungsverordnung (GVV) für Strom und Gas festgelegt. Sie finden sie auch in unseren AGB für Sonderverträge und zusätzliche Informationen in unseren FAQs (Fragen & Antworten).
Was ist zu tun?
- spätestens 14 Tage vor einem Auszug
- spätestens 7 Tage vor einem Einzug den Energieanbieter informieren
- Sie brauchen: Adresse, Zählernummer und Umzugsdatum
Den Zählerstand können Sie später mitteilen.
Mit unserem Umzugsservice können Sie sich hier direkt online ummelden.