02.03.2023 SWB warnen vor Verträgen per Telefon
Bei Vertragsangeboten per Telefon sollten die Angerufenen vorsichtig sein. (Symbolbild: Shutterstock)

Bei Anruf Vertrag. So hätten es gerne die Menschen, die derzeit bei Kundinnen und Kunden von SWB Energie und Wasser anrufen, um sie abzuwerben. Bei den Gesprächen nehmen die Anrufer Bezug auf die Preisanpassungen. Die Stadtwerke warnen vor dem Abschluss von solchen ad-Hoc-Angeboten. 

„Das ist hochgradig unseriös und telefonische Kaltakquise verboten“, sagt Eveline von der Stein, Leiterin des Fachbereichs Kundendialog bei SWB Energie und Wasser. Die Gefahr sei groß, an schwarze Schafe zu gelangen. Der Bonner Energieversorger verzichtet auf Kaltakquise ebenso wie auf Haustürgeschäfte. „Beides kann für Verbraucherinnen und Verbraucher viel Ärger mit sich bringen. Hauptproblem: Sie werden überrumpelt und bereuen den Vertragsschluss später häufig“, warnt von der Stein.

Die Kundinnen und Kunden, bei denen sich die Anrufer an den Karnevalstagen gemeldet hatten, wurden gefragt, ob sie von den Preisanpassungen betroffen seien. Dann erhielten sie ein Gegenangebot. „Sie haben verzichtet und stattdessen uns als ihren Energieversorger informiert“, erzählt von der Stein.  

So verhalten Sie sich richtig

Am sichersten ist es, den Anruf zu beenden oder die Haustür geschlossen zu lassen, wenn plötzlich Fremde Verträge anbieten. 

Falls es doch zu einem Gespräch kommt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon nichts zusagen und an der Tür niemals unterschreiben; schon gar nicht auf einem Tablet, denn dann fehlen die Vertragsinhalte. Ein klares Nein ist in diesem Fall die beste Antwort. Wer trotz allem einen Vertrag abgeschlossen hat, kann seine Zustimmung schriftlich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. (se)
 

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