
Mieterwechsel
Melden Sie Umzüge und Leerstände rechtzeitig beim Energieversorger
Ihre Mieterinnen und Mieter ziehen um? Dann ist das jetzt wichtig: Es gelten neue Meldefristen!
Ab dem 6. Juni 2025 müssen Sie Ihren Energieanbieter spätestens 14 Tage vor Auszügen, und bei Einzügen und Leerstände mindestens 7 Tage vorab informieren.
Eine rückwirkende Meldung ist dann nicht mehr möglich.
Wenn Sie Ihren Energieversorger nicht zu den genannten Fristen über einen Auszug, Leerstand oder Einzug informieren, kann der Verbrauch nur noch im Innenverhältnis abgerechnet werden. Der Netzbetreiber wird bei fehlender Meldung eines Vertragspartners mit der Sperrung für den Zähler beauftragt.
Diese gesetzliche Änderung hat die Bundesnetzagentur beschlossen.
Die Fristen für Vertragsschluss und Kündigungen werden in der Grundversorgungsverordnung (GVV) für Strom und Gas festgelegt. Sie finden sie auch in unseren AGB für Sonderverträge und zusätzliche Informationen in unseren FAQs (Fragen & Antworten).
Machen Sie bitte auch Ihre Mieterinnen und Mieter darauf aufmerksam, bei einem Umzug frühzeitig den Auszug mitzuteilen und einen neuen Energievertrag vor Einzug abzuschließen.
Teilen Sie uns bitte jeden Leerstand und Mieterwechsel vorab mit, damit wir Sie weiter in der Grundversorgung beliefern können, sofern Sie keinen Vertrag mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen haben.
Was ist zu tun?
- spätestens 14 Tage vor einem Auszug
- spätestens 7 Tage vor einem Einzug den Energieanbieter informieren
- Sie brauchen: Adresse, Zählernummer und Umzugsdatum
Bitte reichen Sie den Zählerstand nach dem Umzug nach.
Mieterwechsel und Leerstände können Sie auch hier direkt online melden.