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+++ Soforthilfe im Dezember für Wärme- und Erdgaskunden +++

Auch in Bonn profitieren Wärme- und Erdgaskunden im Dezember von der einmaligen finanziellen Soforthilfe durch den Bund.


Im Dezember haben wir Ihren Abschlag für Wärme und Erdgas nicht abgebucht. Wenn Sie Ihre Abschläge überweisen oder per Dauerauftrag zahlen, können Sie die Abschlagszahlung im Dezember für Gas einmalig aussetzen. Falls Sie doch zahlen, entsteht Ihnen kein Nachteil. Ihren individuellen Entlastungsbetrag finden Sie in Ihrer nächsten Rechnung. 


Die Kosten, die aus der Soforthilfe entstehen, übernimmt der Staat. Damit sollen ausdrücklich die hohen Gas- und Wärmekosten in diesem Winter für Verbraucher gedämpft werden. Energiesparen ist daher weiterhin das Wichtigste. Tipps zum Energiesparen haben wir für Sie zusammengestellt.


Wer profitiert von der Soforthilfe?
Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Gewerbekunden erhalten die Soforthilfe automatisch.


Einige Betriebe und Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) haben ebenfalls Anspruch auf die Soforthilfe. Diesen Anspruch müssen die jeweiligen Betriebe beim Energieversorger anzeigen.


Weitere Informationen zur Soforthilfe, z. B. zur Berechtigung bestimmter Kundengruppen, finden Sie in unseren Fragen und Antworten.

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