Löschwasser

Im Brandfall ist es wichtig, dass schnell und unkompliziert Wasser zum Löschen vorhanden ist. In einigen Fällen müssen auch Privatleute für ihre Immobilie aufgrund bau- oder brandschutzrechtlicher Auflagen/Vorgaben für eine entsprechende Löschwasserbereitstellung Sorge tragen. SWB Energie und Wasser unterstützt Sie dabei gerne - auch diejenigen, die freiwillig (zum Beispiel aus versicherungstechnischen Gründen) für ihr Objekt den besonderen Löschwasserbedarf sicherstellen möchten.

Headerbild Löschwasserhydranten

Die Sicherstellung von Löschwasser auf privatem Grund obliegt generell der Eigentümerin/dem Eigentümer. In dem Schaubild ist beispielhaft der private Grund gelb umrandet, die roten Punkte stellen die Wasserhydranten in der Straße für die Feuerwehr dar. Hinsichtlich der Sicherstellung von besonderem Löschwasserbedarf im privaten Raum haben Eigentümer grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Eine Eigenbevorratung (zum Beispiel ein Löschwassertank) oder
  • Inanspruchnahme des Wasserversorgers mittels eines privatrechtlichen Sondervertrages

Sofern Sie von einem besonderen Löschwasserbedarf mit Ihrem Eigentum betroffen sein sollten oder sich dafür interessieren, beraten wir Sie sehr gerne! Sprechen Sie uns an. 

Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Peter Petzchen
Tel.: 0228-711 2826
E-Mail: 
Peter.Petzchen(at)stadtwerke-bonn.de
 

Peter Hülskamp
Tel.: 0228-711 2827
E-Mail: 
Peter.Huelskamp(at)stadtwerke-bonn.de