Fragen und Antworten zur Energie-Sicherungsverordnung

Die Bundesregierung hatte im Herbst eine Verordnung für kurzfristige Maßnahmen erlassen, mit denen die Energieversorgung gesichert werden soll (EnSikuMaV). Wir haben die Kundschaft von SWB Energie und Wasser deshalb per Post über ihren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten informiert und skizziert, wie sich diese  voraussichtlich entwickeln werden. Darüber hinaus beantworten wir hier Ihre Fragen.

Die Bundesregierung will mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen die Gas- und Wärmeversorgung in der Energiekrise sicherstellen, die durch den Ukraine-Krieg ausgelöst worden ist. Deshalb ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSiKuMaV) vom Bundekabinett Ende August beschlossen worden. Sie verpflichtet unter anderem Energieversorger, Informationen über Kosten und Einsparmöglichkeiten beim Einsatz von Gas und Wärme bereit zu stellen. Da wir Sie mit Gas oder Wärme versorgen dürfen, sind wir dieser gesetzlichen Pflicht mit unserem Schreiben an Sie nachgekommen.

Und ist wichtig zu betonen, dass es sich bei diesem Brief nicht um eine Mitteilung über eine Preiserhöhung handelt.

Der Brief dient als reine Information, Sie müssen also nichts tun. Wir hoffen, Ihnen Anreiz gegeben zu haben, weiter Energie einzusparen.

Der Brief informiert Sie über zukünftige Kosten für unsere Lieferung mit Gas und Wärme. Außerdem geben wir Hinweise, wie Sie Geld und Energie sparen können, indem Sie beispielsweise die Raumtemperatur dauerhaft senken. Enthalten sind Angaben zum Zeitraum, Energieverbrauch und den Kosten der letzten Abrechnungsperiode sowie eine Prognose darüber, wie hoch die zukünftigen Kosten für Gas und Wärme in Ihrem oder einem vergleichbaren Produkt ausfallen können.

Damit Sie die zukünftigen Kosten mit den bisherigen vergleichen können, beziehen sich die zukünftigen Kosten auf den gleichen Verbrauch und den gleichen Zeitraum in Tagen, der auch in der letzten Abrechnungsperiode herangezogen wurde.

Die Prognose gibt Ihnen die Antwort auf die Frage, wie Ihr letzter Rechnungsbetrag gewesen wäre, wenn bereits die aktuellen Preise (01.11.2022) gegolten hätten. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Beträge auf Ihrer letzten Rechnung und damit auch die Prognose in der Regel ungefähr ein Jahr umfassen. Das muss allerdings nicht immer so sein. Wir haben Ihnen daher den Zeitraum der letzten Rechnung auf unserem Brief mitgeteilt, damit Sie erkennen können, auf welchen Zeitraum sich auch unsere Prognose bezieht.

Zuletzt enthält der Brief auch eine Schätzung, wie hoch Ihre Kosteneinsparung ist, falls es Ihnen gelingt, Energie einzusparen. Die dabei getroffenen Annahmen hat die Bundesregierung in Ihrer Verordnung vorgegeben.

Abrechnungsperiode: Das ist der Zeitraum, der in der letzten Rechnung, die wir an Sie gesendet haben, abgerechnet wurde.

An der Anzahl der Tage, die wir nennen, können Sie erkennen, ob sich der genannte Verbrauch und die damit zusammenhängen Kosten um den Verbrauch eines ganzen Jahres (365 Tage) handelt, oder ob wir bei der letzten Rechnung nur einen Teil eines Jahres abgerechnet  haben. In diesem Fall würden sich die anschließende Prognose und Einsparmöglichkeit auch nur auf einen Teil eines Jahres beziehen.

In der Zeile „Verbrauch/Kosten“ nennen wir Ihnen den Verbrauch und den Rechnungsbetrag der letzten Abrechnung.

In der Zeile „Prognose“ berechnen wir, was für Kosten in der letzten Abrechnungsperiode entstanden wären, wenn die Preise zum 1. November 2022 gegolten hätten.

Wir multiplizieren somit den Verbrauch aus der letzten Rechnung mit den Verbrauchspreis der zum 1. November 2022 gilt. Anschließend wird der Grundpreisanteil und bei Fernwärme noch der Leistungspreisanteil addiert. Hierfür wird der Jahresgrund- und Jahresleistungspreis auf die Tage Ihrer letzten Abrechnungsperiode angepasst. Das heißt, der Grundpreis in der Prognose entspricht dem Jahresgrundpreis geteilt durch 365 und multipliziert mit der Anzahl Tage der letzten Abrechnungsperiode.

Für die Prognose verwenden wir entweder Ihren bei uns gebuchten Tarif oder einen Vergleichstarif, der in den Kosten ungefähr Ihrem Tarif entspricht.

In der Zeile „Energie-Einsparpotenzial“ haben wir errechnet, wie hoch Ihre Ersparnis in Euro bezogen auf die Prognose wäre, wenn Sie die Raumtemperatur um ein Grad Celsius senken. Für diese Berechnung wurde die Annahme getroffen, dass durch das Senken der Raumtemperatur um ein Grad Celsius, sechs Prozent Gas und Wärme eingespart wird. Diese Annahme hat die Bundesregierung mir der Verordnung vorgegeben.

Eine tatsächliche Einsparung im konkreten Fall kann höher oder geringer ausfallen. Aufgrund des Grund- und Arbeitspreisprinzips bei der Preisgestaltung entsteht mit dem Energiesparpotenzial nicht unmittelbar eine Kostenersparnis von 6%.

Auf unserer Website www.stadtwerke-bonn.de/energiesparen finden Sie zahlreiche Tipps, die Ihnen helfen, Ihren Verbrauch zu senken. Sinnvoll ist es, Gasheizungen jetzt zu warten und durch einen Fachbetrieb effizient einstellen zu lassen.