Die Bundesregierung will mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen die Gas- und Wärmeversorgung in der Energiekrise sicherstellen, die durch den Ukraine-Krieg ausgelöst worden ist. Deshalb ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSiKuMaV) vom Bundekabinett Ende August beschlossen worden. Sie verpflichtet unter anderem Energieversorger, Informationen über Kosten und Einsparmöglichkeiten beim Einsatz von Gas und Wärme bereit zu stellen. Da wir Sie mit Gas oder Wärme versorgen dürfen, sind wir dieser gesetzlichen Pflicht mit unserem Schreiben an Sie nachgekommen.
Und ist wichtig zu betonen, dass es sich bei diesem Brief nicht um eine Mitteilung über eine Preiserhöhung handelt.