Fragen & Antworten zur EEG-Umlage

Seit dem 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage auf Beschluss der Bundesregierung auf null gesunken. Mit dieser Umlage sind bisher die Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz gedeckt worden. Um Sie, die Verbraucherinnen und Verbraucher, zu entlasten, wird der EEG-Beitrag also nicht mehr erhoben. Was das konkret bedeutet, erklären wir Ihnen mit unseren Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wir werden die in Ihrem Preis inkludierte EEG-Umlage entsprechend der gesetzlichen Regelung um 3,723 Cent zzgl. MwSt. reduzieren und dies in der nächsten Jahresrechnung ausweisen.

Nein. Der Preis wird automatisch gesenkt. Auch das Ablesen des Verbrauchs entfällt. Wir teilen den von Ihnen genutzten Strom anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zum Stichtag auf. In der nächsten Jahresrechnung werden wir die Verbrauchsmengen mit der jeweiligen EEG-Umlage getrennt aufführen.

Es ist keine offizielle Preisanpassung mit Rechten und Pflichten, zu denen das Sonderkündigungsrecht gehört. Da von außen auf den Preis zugegriffen wird, besteht im Fall der EEG-Umlage kein Zustimmungsrecht für die Kundschaft.

Nein, für Neukundinnen und -kunden ändert sich nichts, insofern müssen Sie nichts beachten. Wählen Sie hier Ihren passenden Tarif aus. Transparenzhinweis: Kundinnen und Kunden außerhalb von Bonn können wir derzeit keine neuen Strom- und Gasverträge anbieten. In Zeiten der Krise wird das Energiegut knapp, deshalb konzentrieren wir uns auf unsere Rolle in der kommunalen Daseinsvorsorge. Bonnerinnen und Bonner werden von uns in der Ersatz- und Grundversorgung beliefert, sollte ihr Energieanbieter ausfallen, wie es zuletzt seit Herbst 2021 häufiger der Fall war.