Soweit möglich werden wir Sie bis zum 15. Februar 2023, spätestens bis Ende Februar schriftlich informieren. Wir legen Ihre bisherige und künftige Höhe der vertraglichen Abschlags- oder Vorauszahlung dar, nennen Ihnen den aktuell vereinbarten Brutto-Arbeitspreis, den Brutto-Grundpreis und den jeweiligen Referenzpreis sowie die Höhe des jeweiligen Entlastungskontingentes.
Zudem informieren wir Sie über den Entlastungsbetrag und wie sich dieser auf die vertraglichen Abschlags- oder Vorauszahlungen verteilt. Erdgas- und Wärmekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden und einer monatlichen Abrechnung erhalten schon mit der Abrechnung für Januar die Preisbremse.