Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Anlagen, wenn sie eine Anschlussleistung von mindestens 4,2 kW in der Niederspannung erfüllen. Dies betrifft nach § 14a EnWG folgende Anlagenarten:
- Wärmepumpen
- nicht öffentlich zugängliche (private) Ladepunkte für E-Autos
- Anlagen zur Erzeugung von Kälte (Raumkühlung)
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher)
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