§14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Anlagen, wenn sie eine Anschlussleistung von mindestens 4,2 kW in der Niederspannung erfüllen. Dies betrifft nach § 14a EnWG folgende Anlagenarten:

  • Wärmepumpen
  • nicht öffentlich zugängliche (private) Ladepunkte für E-Autos
  • Anlagen zur Erzeugung von Kälte (Raumkühlung)
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher)
     

Noch mehr Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Eine vollständige Abschaltung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ist lt. § 14a EnWG nicht erlaubt. Auch während einer Steuermaßnahme bleibt immer eine Mindestleistung verfügbar - sodass zum Beispiel Wärmepumpen weiterhin laufen und Elektroautos weitergeladen werden können.  

Die Dimmung betrifft immer nur die steuerbare Verbrauchseinrichtung - Ihr Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen und bleibt uneingeschränkt verfügbar!

Gute Nachrichten: Betreiber und Betreiberinnen von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen können gemäß § 14a EnWG von reduzierten Netzentgelten profitieren. Es stehen drei Module der Netzentgeltreduzierung zur Verfügung, aus denen Sie wählen können.

Alle Infos zu den Modulen der reduzierten Netzentgelten finden Sie hier: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Direkt zum Bestellformular zum Ausdrucken kommen Sie hier: Formular - Modulauswahl

 

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